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   BGH, 22.09.1953 - 2 StR 834/52   

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https://dejure.org/1953,548
BGH, 22.09.1953 - 2 StR 834/52 (https://dejure.org/1953,548)
BGH, Entscheidung vom 22.09.1953 - 2 StR 834/52 (https://dejure.org/1953,548)
BGH, Entscheidung vom 22. September 1953 - 2 StR 834/52 (https://dejure.org/1953,548)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 344
  • NJW 1953, 1842
  • MDR 1954, 54
  • JR 1954, 65
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 2 StR 834/52
    Denn auf der verspäteten Absetzung der Urteilsgründe kann das Urteil nicht beruhen (RGSt 62, 182; BGH 1 StR 429/51 vom 2.10.1951 - NJW 1951, 970).
  • RG, 24.05.1928 - III 308/28

    Begründet eine Überschreitung oder wenigstens eine sehr erhebliche Überschreitung

    Auszug aus BGH, 22.09.1953 - 2 StR 834/52
    Denn auf der verspäteten Absetzung der Urteilsgründe kann das Urteil nicht beruhen (RGSt 62, 182; BGH 1 StR 429/51 vom 2.10.1951 - NJW 1951, 970).
  • BGH, 28.09.1971 - 1 StR 261/71

    Sicherungsübereignung - Übereignung zur Sicherung - Einziehung

    In der Zeit, als die Gesetzeslage in weitem Umfang die unterschiedslose Einziehung auch gegenüber dem tatunbeteiligten Dritten zuließ, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Einschränkungen in der Richtung entwickelt, daß sich ein besonderer rechtfertigender Grund für die Einziehung mit Wirkung gegen den Dritteigentümer ergeben mußte, sei es, daß dieser keinen Schaden durch die Einziehung erlitt (BGHSt 2, 311; 4, 345 [BGH 22.09.1953 - 2 StR 834/52] ; 8, 70), [BGH 13.07.1955 - StE 68/52] sei es, daß ihn ein Verschulden an der Verwendung der Sache als Tatwerkzeug traf (BGHSt 19, 123; vgl. hierzu Schäfer a.a.O. § 40 Rdn. 30).
  • BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54
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  • BGH, 29.10.1963 - 1 StR 387/63

    Mittäterschaft bei der Unterschlagung - Umwandlung einer Gefängnisstrafe in eine

    Bei der neuen Entscheidung wird das Landgericht die Grundsätze entsprechend zu berücksichtigen haben, die der Bundesgerichtshof zu § 414 a.F. AO entwickelt hat und die in der jetzt geltenden Fassung dieser Vorschrift mitberücksichtigt worden sind (vgl. BGHSt 1, 351; 2, 311, 320, 328; 3, 227 [BGH 09.10.1952 - 4 StR 192/52]; 4, 344 [BGH 22.09.1953 - 5 StR 331/53]; 6, 11 [BGH 26.03.1954 - 1 StR 23/54]; 8, 70) [BGH 13.07.1955 - StE 68/52].
  • BGH, 20.02.1963 - 4 StR 411/62

    Verletzung der Pflicht zur Anmeldung von den in der sowjetischen Besatzungszone

    Der Bundesgerichtshof ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die in § 401 AbgO a.F. neben der Strafe zwingend vorgeschriebene Einziehung der steuerpflichtigen Erzeugnisse und zollpflichtigen Waren, hinsichtlich derer die Steuerhinterziehung nach § 396 AbgO begangen worden ist, bzw. des Wertersatzes, falls die Einziehung nicht vollzogen werden kann, sowie der Beförderungsmittel, die der Täter zur Begehung der Tat benutzt hat, den Verfassungsgrundsätzen nicht widerspricht (vgl. BGHSt 1, 351, 353, 356 [BGH 09.10.1951 - 1 StR 139/51]; 2, 311 [BGH 20.03.1952 - 3 StR 1141/51]und 328, 332; 3, 1 ff und 227; 4, 344; 6, 4 und 11; 8, 70; 13, 399; 1 StR 4/58 vom 9. Juni 1959 S. 37, insoweit in BGHSt 13, 190 nicht abgedruckt; 4 StR 439/60 vom 16. August 1961; 4 StR 523/60 vom 16. August 1961.; BGHZ 27, 69 und 382).
  • BGH, 14.04.1958 - III ZR 189/56

    Einziehung im Steuerstrafverfahren

    Der Klägerin kann eine Entschädigung nicht mit der Begründung vorenthalten werden, es sei ihr kein Schaden entstanden, weil sie ihre Auslagen von anderer Seite zurückerhalten könne (vgl. zur Frage, der Entschädigung bei hinreichender anderweiter Sicherung BGHSt 4, 344).
  • BGH, 10.11.1965 - 2 StR 404/65

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Nötigung - Aufhebung eines

    Hinsichtlich des Verbots der Schlechterstellung wird auf die Entscheidungen BGHSt 1, 252; 4, 345 [BGH 22.09.1953 - 2 StR 834/52]; 8, 203 [BGH 29.09.1955 - 4 StR 297/55]; 15, 164 [BGH 23.09.1960 - 3 StR 29/60]hingewiesen.
  • BGH, 02.11.1961 - 5 StR 174/61

    Rechtsmittel

    Nach dem Rechtszustand, der zur Zeit des angefochtenen Urteils galt, war auch gegenüber dem an der Steuerstraftat unbeteiligten Eigentümer eines Beförderungsmittels die Einziehung unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (BGHSt 2, 311; 4,344 [BGH 22.09.1953 - 5 StR 331/53]; 8,70, 74) [BGH 21.06.1955 - 2 StR 271/54].
  • BGH, 25.01.1955 - 5 StR 573/54

    Rechtsmittel

    Auch andere Gründe können es gerechtfertigt erscheinen lassen, die Einziehung gegen ihn auszusprechen (vgl BGHSt 4, 344).
  • BGH, 02.12.1954 - 4 StR 536/54

    Rechtsmittel

    Diese Wendung könnte, für sich betrachtet, auf eine unzulässige Berücksichtigung nicht erwiesener strafschärfender Umstände (BGHSt 4, 344 zu III; 5 StR 618/53 vom 12. Januar 1954) hindeuten.
  • BGH, 10.02.1956 - 5 StR 396/55

    Rechtsmittel

    Aber das angefochtene Urteil erweckt dieselben Bedenken, die schon in der angeführten Entscheidung (BGHSt 4, 344 unter III) zur Aufhebung des Strafausspruchs geführt haben.
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